Generell: einige Fragen können wir prinzipiell nicht beantworten; es sind eher Themen, bei denen die Vorgaben von denen kommen müssen. Andererseits ist es sehr freundlich, über die Themen zuerst zu sprechen, bevor wir aufgrund fehlender Kommunikation unsinnige Vorgaben gekommen. Nur: _beantworten_ können wir's nicht.
Standorte:
Wir haben aktuell allergrößte Schwierigkeiten entsprechend geeignete Standorte z. B. für den Ausbau von Mobilfunkantennen der kommerziellen Anbieter zu ermitteln, da vielfältige Kriterien zu berücksichtigen sind und viele echte Hindernisse auf und mit den Gebäuden bestehen. Vorhandene Einrichtungen dürfen nicht gestört werden. Insgesamt sind potentiell geeignete Standorte auf dem Campus selten. Bezogen auf Ihre Standortvorschläge.
- Auf dem NatFak-Gebäude ist eine Anlage der Meteorologen installiert, die keinesfalls beeinträchtigt werden darf, weswegen wir mit Neuinstallationen sehr zurückhaltend sind. Hier wäre die Zustimmung der Physik der Atmosphäre erforderlich. Eignung ist sehr genau zu prüfen; eher schwierig.
- Das INTER I soll nach den aktuellen Planungen weiterhin zu einem Medienhaus umgebaut werden. Außerdem ist das INTER I noch in der Verantwortung des Studierendenwerkes. Sollte der Umbau stattfinden, müssen alle Antennenanlagen abgebaut werden. Kommt daher voraussichtlich nicht in Frage.
- Für die Kreuzbauten prüfen wir gerade die Installation einer Mobilfunkantenne.
Die Begründung für diese "INTER I" verstehe ich als Außendstehender nicht, aber sie kann für Kenner der Materie ja durchaus Sinn machen.
Mir sagen sie Gebäude generell nix - ich nehme mal an, das sind die drei höheren, die die Uni besitzt? Mag mal jemand Koordinaten und Höhenangeben hier hinterlegen?
Wenn ich Ihr Anliegen richtig verstanden habe, benötigen Sie zum Aufbau des Backbone-Netzes mehrere Antenneneinrichtungen, die in verschiedene Richtungen den Richtfunkstrahl lenken, voraussichtlich an einem Standort (Relaisfunktion?). Wenn ja, dürfte die Standortfrage entscheidend sein, da jeweils „freie Bahn“ unbedingte Voraussetzung ist. Ist dies so? Die z. T. vielfältigen Aufbauten auf den Dächern müssen berücksichtigt werden.
- Wer führt die erforderlichen Installationsarbeiten durch?
Nun, gerne wir selbst. Hängt aber von den Ansprüchen des Besitzers ab.
- Wer trägt die Vorbereitungs- und Installationskosten?
Nun, vermutlich wir, außer es sponsort uns jemand.
- U.U. erforderliche Durchbrüche für Kabelführungen
dito.
- Stromleitungen, und Stromzähler und Anschlüsse
dito. (Zu Zählern s.u. Bsp UniMed.)
dito
Betrieb:
- Wer übernimmt die Wartung? Personen, die auf den Dächern arbeiten, müssen, je nach Ausstattung der Dächer mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, verpflichtend besondere Sicherungsvorrichtungen bereithalten und nutzen und eingewiesen sein (Verkehrssicherheit)
Die Wartung können wir nur selbst übernehemn (schon finanziell). AFAIK hat da keiner von uns besondere (und z.B. von BGs anerkannte) Sicherheitsvorrichtungen zur Hand. Wenn das auch für uns Pflicht ist, müssen wir auf diese Dächer wohl verzichten.
- Wer trägt die Betriebskosten
Mit der Unimedizin ist die Vereinbarung, dass wir die Stromkosten (hoffentlich gibt es keine sonstigen Betriebskosten) tragen und pauschal bezahlen; auf den Aufwand, für uns Zähler zu installieren, haben die verzichtet. Wir werden ihnen eine Liste der Stromverbraucher samt Specs zukommen lassen und der Verein zahlt dann die Summe der Verbräuche.
- Welche Versicherungen Ihrerseits müssen abgeschlossen werden; insbesondere der Brandschutz, bzw. Schäden durch die Installation verursachte Brände sind zu berücksichtigen.
Bisher keine Versicherungen. Unsere Inst (Unimed.) wird von anerkannter 4ma abgenommen / "in Betrieb genommen" - das scheint zu reichen.
Rechtliches
- Sie werden verstehen, dass die JGU keinerlei Verpflichtungen übernehmen will und wird (Betriebssicherheit, Verkehrssicherungspflicht, Verantwortung für den Betrieb und Ausfallsicherheit, Verantwortung für mögliche nicht rechtskonforme Nutzungen, Missbrauch der Einrichtungen für gesetzeswidrige Vorgänge, etc.).
Hmm, ja, würde ich verstehen - Problem?
- In welchem Umfang die JGU rechtliche Anforderungen und Vorschriften vollständig auf Ihren Verein übertragen kann, muss gemeinsam mit der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten geklärt werden.
- Wer sind die Vertragspartner
Vorschlag: Verein.