HC möchte für die BB-Installation (Versorgung Wormster Str.) gerne einen Nutzungsvertrag. Dazu hätten die gerne vom Verein Anregungen, besonders auch für eine Präambel.  Dazu würde ich ihnen im ersten Anlauf nur Stichpunkte schicken wollen. Wenn sie mit denen einverstanden sind, kann man noch sehen, wer's am besten ausformuliert. Da der Vorstand als Vertretung für den Verein der Vertragspartner sein wird, schicke ich hier erste Gedanken zu Stichpunkten mal an Euch; m.d.B.u. Ergänzung/Streichung/Änderung & zustimmendem Beschluss. :)

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Vertrag

zwischen dem:

Freifunk Mainz e.V.
vertreten durch Florian Altherr (Vorsitzender)
Willi-Wolf-Straße 12
55128 Mainz
im Folgenden:„Freifunkverein“

und der:

HeidelbergCement AG
vertreten durch _________ (___________)
Dammweg  1
55130 Mainz
Deutschland
im Folgenden:„Gebäudeanbieter

Der Gebäudeanbieter und der Freifunk Mainz e.V. Freifunkverein vereinbaren hiermit die Zurverfügungstellung eines Standortes zum Betrieb einer WLAN-Relais-Station für das Freifunk-Netz. Der Standort dient der Erweiterung des Mainzer Freifunk-Netzes und dient insbesondere der Versorgung sozial und/oder finanziell benachteiligter Personen. Dazu vereinbaren beide Parteien:

1. Der Gebäudeanbieter gestattet dem Freifunkverein, auf seinem Gebäude, _________________, eine WLAN-Relaisstation (Verteiler für Drahtlosnetzwerk) zu installieren.
 
2. Die Installation der Relais-Station erfolgt durch und auf Kosten des Freifunkvereins und in Abstimmung mit dem/den vom Gebäudeeigentümeranbieter benannten technisch Verantwortlichen. 
 
3. Die Räumlichkeiten/Örtlichkeiten werden dem Freifunkverein kostenlos und unbefristet zur Verfügung gestellt. Die Stromkosten können dem Freifunkverein monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt werden.
 
4. Für gelegentliche Wartungs- oder Justagearbeiten wird den technischen Betreuern der WLAN-Anlage Zugang zur Installation gewährt. Entsprechende Termine sind im Vorfeld mit der/dem technisch Verantwortlichen für das Gebäude abzustimmen. Beide Parteien benennen hierzu gegenseitig stets aktuelle verantwortliche Betreuer. Alle Tätigkeiten finden unter Maßgabe der entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften statt.  Betriebliche Belange haben stets Vorrang.
 
5. Für Beschädigungen am Gebäude durch die Installation haftet der Freifunkverein. Bohrungen für die fachgerechte Kabelverlegung und Sicherung der Komponenten gelten nicht als Beschädigung.
 
6. Dem Gebäudeanbieter entstehen keinerlei Verpflichtungen durch den Betrieb des Systems. Insbesondere haftet der Gebäudeanbieter für keinerlei Schäden an der Installation durch Dritte oder höhere Gewalt und hat keinerlei Pflichten mit der Betreuung oder Wartung des Systems.
 
7. Der Gebäudeeigentümer stellt dem Freifunkverein lediglich den Standort und Strom zur Verfügung. Der Freifunkverein ist telekommunikationsrechtlich alleiniger Betreiber der Installation und verantwortlich für alle sich daraus ergebenden technischen und rechtlichen Belange. Der Gebäudeigentümer wird von jeglicher telekommunikations-oder telemedienrechtlichen Haftung freigestellt.
 
8. Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer KündigungsfFrist von 3 Monaten widerrufen gekündigt werden. Das System ist dann durch und auf Kosten des Freifunkvereins zu deinstallieren.


Mainz, den_____________________ 

__________________________                        __________________________
für den Freifunkverein                                                 für den Gebäudeanbieter

Freifunk Mainz e.V.                

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