Lieber Lars,

die Bundesregierung hat gestern ihre Digitale Agenda beschlossen und vorgestellt.
Darin heißt es auf Seite 15: "Wir werden Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften."
Die Störerhaftung soll also nur für den gewerblichen, nicht aber den privaten Bereich abgeschafft werden. Nachvollziehbar ist das zumindest für den Großteil der Netzcommunity nicht.

Allerdings scheint sich diese teilweise abschaffung der Störerhaftung besonders für die Freifunk-Community zu einem größeren Problem zu entwickeln. Der Jurist Reto Mantz, der zu rechtlichen Situation von offenen Netzen promoviert hat, war in der vergangenen Woche bei uns - d.h. bei dem Verein Freifunk Mainz e.V. - zu Gast und hat zu dieser Problematik referiert. Eine juristische Feststellung, die ihr auch sehr ernstnehmen solltet, ist, dass die teilweise Abschaffung sich nachteilig auf privat betriebene offen WLAN-Netze auswirkt. Dies gilt dann auch für solche, die - wie momentan Freifunk - ihren Datenverkehr über einen VPN-Server im Ausland umleiten. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung wäre Freifunk weitestgehend nicht mehr rechtskonform.

Aus Sicht eines Großteils der Freifunk-Community wäre also die Beibehaltung der momentan bestehenden Regelung - auch im Hinblick auf die von Freifunk angestrengte negative Feststellungsklage vor den Amtsgerichte Neukölln und Lichtenberg - die zu bevorzugende Lösung.

Jedenfalls würden wir uns freuen, wenn du die vorgebrachten Bedenken auch nochmal in die Gespräche mit dem BMWi um Sigmar und Brigitte einbringst und wir - wenn der Gesetzesentwurf dann in das parlamentarische Verfahren gehen sollte - auch nochmal angehört werden können.

Solidarische Grüße aus Mainz,
Erik Donner

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